Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für das Valet-AI-Abonnement · Stand: 09.05.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Andreas Shanti, Buchenweg 6, 8071 Graz (im Folgenden „Valet AI“ oder „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“) beim Bezug der Valet-AI-Telefonassistenz.

§ 1Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Valet AI und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Valet-AI-Telefonassistenz (im Folgenden „Leistung“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Valet AI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Die Leistung richtet sich primär an Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG (Arztpraxen, Ordinationen, Wahlarzt- und Privatpraxen).

§ 2Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf valetai.at stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).

(2) Mit der Bestellung über das Stripe-Bestellformular gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Valet AI die Bestellung per E-Mail oder durch Bereitstellung der Leistung bestätigt.

§ 3Leistungsumfang

Valet AI stellt dem Kunden eine cloudbasierte KI-Telefonassistenz zur Verfügung, die für den Kunden eingehende Anrufe entgegennimmt, Termine vorschlägt und bucht, Rückrufwünsche aufnimmt sowie Notfallindikationen erkennt und entsprechend weiterverarbeitet. Im Setup enthalten sind:

Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf valetai.at/aerzte zum Zeitpunkt der Bestellung.

§ 4Preise

(1) Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung auf valetai.at/aerzte ausgewiesenen Preise. Stand 09.05.2026:

Österreich (Valet AI Pro AT)
€ 590 / Monat · einmaliges Setup € 2.500
Deutschland (Valet AI Pro DE)
€ 590 / Monat · einmaliges Setup € 2.500
Schweiz (Valet AI Pro CH)
CHF 790 / Monat · einmaliges Setup CHF 3.500

(2) Valet AI ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG — auf den Rechnungen wird daher keine österreichische Umsatzsteuer ausgewiesen. Etwaige Steuern oder Abgaben in anderen Ländern (z. B. Schweizer MwSt. bei Bestellungen aus der Schweiz) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Setup-Gebühren sind einmalig zu Beginn des Vertragsverhältnisses fällig. Die monatliche Gebühr ist im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums fällig.

§ 5Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (Dublin, Irland) per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift. Es gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen von Stripe.

(2) Beträge werden zum jeweiligen Fälligkeitstag automatisch über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Valet AI berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen sowie nach erfolgloser Mahnung die Leistung vorübergehend einzustellen.

§ 6Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Kalendermonat ab Aktivierung der Leistung.

(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (E-Mail an office@valetai.at genügt) ordentlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt für Valet AI insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug oder rechtswidriger Nutzung der Leistung.

(4) Die Setup-Gebühr wird im Falle einer Kündigung — gleich aus welchem Grund — nicht (auch nicht anteilig) erstattet.

§ 7Verfügbarkeit

(1) Valet AI ist bemüht, die Leistung mit einer hohen Verfügbarkeit bereitzustellen (best effort). Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service-Level) wird nicht zugesichert.

(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der typischen Praxisöffnungszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.

(3) Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Ausfälle vorgelagerter Provider (z. B. Telefonie-Carrier, Cloud-Anbieter, KI-Modellanbieter), Stromausfälle, Streiks oder behördliche Anordnungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Valet AI.

§ 8Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

§ 9Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere § 922 ff ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt für unternehmerische Kunden zwei Jahre. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform an office@valetai.at zu melden.

§ 10Haftung

(1) Valet AI haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und in Summe pro Schadensereignis auf das in den letzten zwölf Monaten an Valet AI gezahlte Entgelt beschränkt.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverluste sowie für Schäden, die durch Ausfälle vorgelagerter Provider oder höhere Gewalt entstehen, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

(5) Wichtiger Hinweis: Die Valet-AI-Telefonassistenz ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Die Verantwortung für medizinische Entscheidungen verbleibt beim Kunden bzw. der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

§ 11Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in unserer Datenschutzerklärung ausführlich dokumentiert. Soweit Valet AI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Patientendaten in Anrufen), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 12Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 13Änderungen der AGB

Valet AI ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aus rechtlichen, technischen oder marktbedingten Gründen erforderlich ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Inkrafttreten der Änderungen zu.

§ 14Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Erfüllungsort ist Graz, Österreich.

(2) Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart, soweit der Kunde Unternehmer ist.

(3) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.


Anbieter

Andreas Shanti · Buchenweg 6, 8071 Graz, Österreich
office@valetai.at · +43 699 11959129
Vollständige Pflichtangaben: Impressum

Stand: 09.05.2026